Zulassung zum Studium Information Engineering
Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor-Studiengang
Zum Bachelor-Studium berechtigt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es nicht, das heißt es gibt keinen Numerus Clausus (NC) oder weitere Auswahlverfahren.
Der sechssemestrige Studiengang Bachelor of Information Engineering (B.Sc.) beginnt immer zum Wintersemester am 15. Oktober.
Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium ist ein erster an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie erworbener berufsqualifizierender Abschluss (B.Sc./M.Sc./Dipl.) in Information Engineering, Informatik oder einem anderen einschlägigen Studium. Für Absolventen anderer Fächer besteht die Möglichkeit einer fachbereichseigenen Zulassungsprüfung.
Der viersemestrige Studiengang Master of Information Engineering (M.Sc.) kann jeweils zum Winter- und Sommersemester begonnen werden.
Damit wird auch Interessenten der Einstieg in den Master-Studiengang Information Engineering ermöglicht, die weder den Bachelor-Abschluss im Fach Information Engineering noch den eines verwandten Fach haben.
Zulassungsprüfung
Studierende, die diesen Weg einschlagen, müssen Kenntnisse nachweisen, die im Bachelor-Studiengang Information Engineering während des Grundstudiums vermittelt werden. Dieses Wissen wird vor der Zulassung in der o.g. Zulassungsprüfung individuell geprüft. Die einzelnen Bestandteile der Zulassungsprüfung können auch als Gasthörer absolviert werden.
Die Zulassungsprüfung besteht aus einzelnen Modulen zu den folgenden Prüfungsgebieten des Faches Information Engineering an der Universität Konstanz:
a) Grundlagen der Informatik,
b) Informatik der Systeme,
c) Angewandte Informatik,
d) Informationswissenschaft.
Eine inhaltliche Charakterisierung dieser Module ist im Anhang der Zulassungssatzung zu finden.
Welche der oben genannten Module vom Kandidaten im Rahmen der Zulassungsprüfung geprüft werden, wird vom StPA-IE in Form einer Einzelfallprüfung festgelegt. Dabei werden vor allem die Vorkenntnisse aus dem Vorstudium berücksichtigt und es wird geprüft, inwieweit vorhandene Kenntnisse als inhaltlich gleichwertig zu den oben genannten Inhalten der Module anzusehen sind. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit sind vom Kandidaten genaue Beschreibungen der Lehrinhalte des Vorstudiums den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Im Rahmen der Einzelfallprüfung werden dann für jeden Kandidaten die zu prüfenden Module individuell festgelegt. Es werden höchstens drei der vier Module geprüft.
Der Master-Studiengang enthält einen Teil, in dem die Studierenden durch den Besuch von Lehrveranstaltungen in anderen Fachbereichen kennenlernen sollen, welche Anforderungen andere Disziplinen an das Fach Information Engineering stellen. Studierende, die auf Basis eines Abschlusses in einem anderen Fach Information Engineering studieren, müssen diese Fremdleistung nicht erbringen, sondern besuchen stattdessen weitere vertiefendende Veranstaltungen aus dem Masterstudiengang. Näheres dazu ist in der Prüfungsordnung (pdf-Datei) zu finden.
Absolventen des Bachelor-Studienganges Information Engineering der Universität Konstanz und Absolventen mit gleichwertigen Abschlüssen sind von der Zulassungsprüfung befreit. Die Gleichwertigkeit anderer Studienabschlüsse prüft der StPA-IE im Rahmen des Zulassungsverfahrens.
Der genaue Wortlaut der Zulassungssatzung ist dieser PDF-Datei zu entnehmen.
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Die Studienaussichten: Studieren in Konstanz heißt, im Sommer am See zu sein und im Winter die Berge in einer Stunde Autofahrt zu erreichen, die italienische Grenze in zweieinhalb Stunden...
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Wintersemester 2009/10: Die Erstiinfos. Information für Erstsemester. Veranstaltungen und weiterführende Links.
Kolloquium: Disseration Proposals
Mittwoch 11. November, 16.15 Uhr, Raum C252


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