Zulassung
Zugangsvoraussetzungen für den Bachelor-Studiengang
Zum Bachelor-Studium berechtigt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Eine Zulassungsbeschränkung gibt es nicht, das heißt es gibt keinen Numerus Clausus (NC) oder weitere Auswahlverfahren.
Der sechssemestrige Studiengang Bachelor of Science in Information Engineering (B.Sc.) beginnt immer zum Wintersemester am 15. Oktober.
Der achtsemestrige Studiengang Informatik beginnt am 15. April oder am 15. Oktober. Sie können den Studiengang zum Sommersemester und zum Wintersemester beginnen.
Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium ist ein erster an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie erworbener berufsqualifizierender Abschluss (B.Sc./M.Sc./Dipl.) in Information Engineering, Informatik oder einem anderen einschlägigen Studium. Für Absolventen anderer Fächer besteht die Möglichkeit einer fachbereichseigenen Zulassungsprüfung.
Der Studiengang Master of Information Engineering (M.Sc.) kann jeweils zum Winter- und Sommersemester begonnen werden.
Zulassungsprüfung
Studierende, die diesen Weg einschlagen, müssen Kenntnisse nachweisen, die im Bachelor-Studiengang Information Engineering während des Grundstudiums vermittelt werden. Dieses Wissen wird vor der Zulassung in der o.g. Zulassungsprüfung individuell geprüft. Die einzelnen Bestandteile der Zulassungsprüfung können auch als Gasthörer absolviert werden.
Die Zulassungsprüfung besteht aus den Modulen des Grundstudiums der Bachelorstudiengänge Informatik und Information Engineering.
Welche der oben genannten Module vom Kandidaten im Rahmen der Zulassungsprüfung geprüft werden, wird vom Ständigen Prüfungsausschuss in Form einer Einzelfallprüfung festgelegt. Dabei werden vor allem die Vorkenntnisse aus dem Vorstudium berücksichtigt und es wird geprüft, inwieweit vorhandene Kenntnisse als inhaltlich gleichwertig zu den oben genannten Inhalten der Module anzusehen sind. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit sind vom Kandidaten genaue Beschreibungen der Lehrinhalte des Vorstudiums den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Im Rahmen der Einzelfallprüfung werden dann für jeden Kandidaten die zu prüfenden Module individuell festgelegt.
Absolventen des Bachelor-Studienganges Information Engineering und Informatik der Universität Konstanz und Absolventen mit gleichwertigen Abschlüssen sind von der Zulassungsprüfung befreit. Die Gleichwertigkeit anderer Studienabschlüsse prüft der Ständige Prüfungsausschuss im Rahmen des Zulassungsverfahrens.
Studienberatung
Bei Fragen rund um das Studium hilft unsere Studienberaterin gerne weiter:
Telefon: +49 7531 88-4437
Büro: E 205
E-Mail: Susanne.Walheim(at)uni-konstanz.de
Sprechstunde: Mo & Di: 14-16 Uhr, Fr: 10-12 Uhr nach Anmeldung per E-Mail.


