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Auslandsmobilität und Praxisphase im Studium

Einbindung einer Auslandsmobilität und Praxisphase im B.Sc. Informatik

Sie planen einen Auslandsaufenthalt oder eine Praxisphase. Dann empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrer/Ihrem Fachstudienberater*in und der Koordinatorin für Erasmus-/Auslandsmobilität in Kontakt zu setzen.

Im dreijährigen Bachelor-Studiengang Informatik ist ein integriertes Praxissemester nicht vorgesehen. Jedoch können Sie gleichermaßen von Arbeits- und Auslandserfahrung im Studium profitieren, indem Sie eine freiwillige Praxisphase in Ihr Studium einbauen. Sie können bis zu zwei Urlaubssemester beantragen, wodurch Ihnen keine zeitlichen Nachteile im Studienverlauf entstehen.

Die Ausgestaltung der freiwilligen Praxisphase steht Ihnen frei: Sie können für mindesten ein Semester im Ausland an einer unserer zahlreichen Partneruniversitäten studieren oder ein In- bzw. Auslandspraktikums durchführen. Natürlich können Sie auch beides miteinander kombinieren. Wir beraten Sie gerne.

Wichtige allgemeine Planungsüberlegungen

  • Wählen Sie bevorzugt das Wintersemester (siehe auch Sonderfall SoSe), wenn Sie einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule planen, da es anderenfalls, aufgrund der verschiedenen akademischen Kalender, zu zeitlichen Konflikten kommen kann.
  • Bei der Planung einer Praxisphase (Industrie-/Forschungspraktikum, Thesis im Ausland) sind Sie indes flexible.
  • Planen Sie ggf. mit einem zusätzlichen 7. Semester, um den organisatorischen Aufwand einzugrenzen. Da Sie für den Auslandsaufenthalt bzw. die Praxisphase ein Urlaubssemester beantragen können, bleibt die Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern unberührt.

Beurlaubung vom Studium und Sonderfall "Bachelor-Projekt"

  • Bitte beachten Sie: Sie können zwar während einer offiziellen "Beurlaubung vom Studium" Prüfungszweittermine aus dem vorangegangenen Fachsemester wahrnehmen jedoch keine neuen Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Konstanz anmelden oder absolvieren!
  • Hiervon ausgenommen: das Bachelor-Projekt. Ein dauerhafter Sonderbeschluss des StPA ermöglicht es Ihnen, die Anmeldung des Bachelor-Projekts (Projektanmeldung 15.01. bis 15.02.) bereits während Ihres Auslandsaufenthalts, d.h. im beurlaubten Zeitraum, durchzuführen.

Planungsüberlegungen für das Sommersemester

  • Das Sommersemester der meisten Partnerhochschulen beginnt bereits im Januar/Februar, wodurch es zu Überschneidungen in den akademischen Kalendern kommen kann.
  • Offene Studien- und Prüfungsleistungen aus dem aktuellen Fachsemester (inkl. Zweitversuche) können ggf. nicht mehr fristgerecht bis zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts absolviert werden.
  • Es gibt keinen prüfungsrechtlichen Sonderstatus (z.B. Verschiebung offener Studien- und Prüfungsleistungen) für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt für das Sommersemester geplant haben.
  • Das Sommersemester bietet sich daher besonders für Formate wie: Industrie-/Forschungspraktikum, Thesis im Ausland, Kurzzeitmobilitäten an.

B.Sc. Informatik (6 Semester)

Sie können einen Auslandsaufenthalt oder eine Praxisphase in Ihren Studienverlauf einbauen, ohne dabei die Regelstudienzeit zu überschreiten. Allerdings erfordert die Variante mit 6 Semestern eine sehr stringente Studienorganisation, eine gute Zeitplanung, eine hohe Motivation und im Falle eines geplanten Studienaufenthalts eine große Sicherheit, die Basisveranstaltungen im Erstversuch zu bestehen. Zudem bedarf es einer passgenaueren inhaltlichen Abstimmung und engeren Absprache über die im Ausland zu absolvierenden Kurse. Wir empfehlen daher für einen Studienaufenthalt im Ausland die Variante mit 7 Semestern, einhergehend mit  einer "Beurlaubung vom Studium". 

B.Sc. Informatik (7 Semester)

Für einen Studienaufenthalt im Ausland empfehlen wir Ihnen die Variante mit 7 Semestern. Da Sie für den Auslandsaufenthalt bzw. die Praxisphase ein Urlaubssemester beantragen können, bleibt die Regelstudienzeit von 6 Semestern unberührt.