Was Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber wissen sollten

Blaue Karte EU? Arbeitserlaubnis? Vorrangprüfung? Visum?

Weniger Bürokratie mit deutschem Hochschulabschluss

Wenn Sie Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen einstellen möchten bzw. die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllt sind, ist keine Vorrangprüfung, d.h. keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig (vgl. Merkblatt 7 der Bundesagentur für Arbeit).

Aufenthaltsgenehmigung und Blaue Karte EU

Um Aufenthaltsgenehmigung bzw. die Blaue Karte EU kümmern sich die Absolventinnen und Absolventen in der Regel selbstständig. Für die Beantragung bei der Ausländerbehörde benötigen sie einen Arbeitsvertrag bzw. ein schriftliches Arbeitsangebot.

Mindestlohn im Praktikum

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn auch im Praktikum - ausgenommen davon sind freiwillige Praktika unter drei Monaten und Pflichtpraktika. Da im Master-Studiengang Computer and Information Science keine Pflichtpraktika vorgesehen sind, machen unsere Studierenden freiwillige Praktika. (Wann) Muss der Mindestlohn gezahlt werden? Informationen dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wichtig: Wir können hier nur einen Überblick geben. Bitte kontaktieren Sie die Ausländerbehörde bzw. die Agentur für Arbeit, um verbindliche Informationen zu erhalten.