Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie z.B. im Rahmen eines Erasmus-Auslandssemesters erbringen, können für Ihr Studienfach anerkannt werden. Hier finden Sie Informationen zum Anerkennungsprozess am Fachbereich.

Allgemeine Informationen zur Antragsstellung und Notenumrechnung

Sie können sich bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie außerhalb Ihres Studiums im Fachbereich erbracht haben (z.B. im Rahmen eines Auslandsaufenthalts oder vor einem Fachwechsel) auf Wunsch anerkennen lassen. Anerkennungen müssen von Ihnen schriftlich beantragt werden. Hierfür nutzen Sie bitte unser Anerkennungsformular.

Bitte beachten Sie, Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen müssen innerhalb des ersten Fachsemesters bzw. im darauffolgenden Semester nach Ihrem Auslandsaufenthalt gestellt werden.

Die offizielle Tabelle zur Notenumrechnung bei im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen finden Sie im Link und Download-Bereich.

Auslandsstudium - Vor dem Auslandsaufenthalt

Je nach Austauschprogramm werden Sie früher oder später aufgefordert, Ihre Kursauswahl im Ausland anzugeben und festzulegen. Die Kursauswahl und die spätere Anerkennung sind das Kernstück der Auslandsmobilität und sollten daher mit Sorgfalt angegangen werden. Je nach Prüfungsordnung gibt es einiges zu beachten. Es ist daher ratsam, dass Sie frühzeitig Kontakt zu den am Anerkennungsprozess beteiligten Personenkreisen aufnehmen und Zeit einplanen.

  • die Erasmus-/Auslandskoordinatorin
  • die/der FachstudienberaterIn
  • die/der MentorIn

Dies gilt besonders für Bachelor- und Master-Hauptfachstudierende, die im Ausland erbrachte Leistungen für eines der vordefinierten Bachelor-Schwerpunktmodule bzw. für eine Master-Spezialisierung anerkannt bekommen möchten.

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Beratungsschritte im Detail ein. Bitte beachten Sie, es handelt sich hierbei um Empfehlungen, um den Anerkennungsprozess zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Informatik-Outgoing Studierende aller Programmlinien (Erasmus, Global etc.) werden dennoch gebeten, ihre Kursauswahl vorab mit dem Fachbereich abzuklären.

Gespräch mit der Fachstudienberatung

Gespräch mit der Fachstudienberatung

Wir empfehlen Ihnen, Ihre (vorläufige) Kursauswahl mit der Fachstudienberatung abzusprechen. Je nach Studien- und Prüfungsordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Ausland erbrachte Leistungen komplementär oder äquivalent in Ihre Studienstruktur zu integrieren. Hierbei kann Sie die Fachstudienberatung beraten. Auch wenn sich die Kursauswahl meist vor Ort an der Partnerinstitution noch einmal ändert, so dient das Gespräch als wichtige Orientierung für die spätere Leistungsanerkennungen. Folgende Fragen sollten Sie mit Ihren FachstudienberaterInnen abklären:

Fragekatakog für die Anerkennung

  • Sollte ich die individuelle Schwerpunktsetzung für meinen Auslandsaufenthalt wählen oder kann ich einen vom Fachbereich vordefinierten Schwerpunkt im Ausland komplettieren?
  • Kann ich mir den Kurs inhaltlich in meinem gewünschten Studienbereich (z.B. Ergänzungsbereich, Vertiefungsbereich etc.) und im Einklang mit meiner Prüfungsordnung anrechnen lassen?
  •  Kann ich mir die Credits im vollen Umfang anrechnen lassen?
  •  Wie verhält es sich mit der Credit-Anerkennung am Fachbereich Informatik, wenn ich Schwerpunktmodule im Ausland belege, die mehr oder weniger als 6 ECTS einbringen.

Gespräch mit der/dem MentorIn bei Auslandsaufenthal

Gespräch mit der/dem MentorIn

Sie sollten zusätzlich Ihre/Ihren MentorIn über Ihr anstehendes Auslandsstudium informieren und die Kurse besprechen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie vorhaben, schwerpunktbildende Vertiefungsmodule (B.Sc. StPO 2020) bzw. spezialisierende Mastermodule (M.Sc. StPO 2020) im Ausland zu belegen.

Bitte beachten Sie (!), dass Schwerpunktmodule im Bachelor und Master nur nach inhaltlicher Begutachtung und Absegnung durch Ihr(e) MentorIn* anerkannt werden können. Dies können Sie vorab oder nach dem Auslandsaufenthalt angehen. Als Nachweis gilt eine schriftliche Kursbestätigung (z.B. E-Mail) Ihres/Ihrer MentorIn an Sie und die Erasmus-/Austauschkoordinatorin.

Kontakt zur Erasmus-/AustauschkoordinatorIn

Gespräch mit der Erasmus-/AustauschkoordinatorIn

Die Erasmus-/AuslandskoordinatorIn begleitet und betreut Sie entlang des ganzen Auslandsaufenthalts und ist Ihre erste Ansprechperson. Sie vervollständigt und unterschreibt das Learning Agreement (Erasmus-Programm) und koordiniert den Anerkennungsprozess.

Während des Auslandsaufenthalts

Vor Ort an der Partneruniversität, kann es zu Kursanpassungen kommen. Diese "Changes" im Studienvorhaben werden ebenfalls von Ihnen dokumentiert. Sobald Sie sich sicher sind, dass keine weiteren Kursveränderungen anstehen, füllen Sie bitte das entsprechende (Online-)Formular aus. Erasmus-Studierende verwenden das digitale Learning Agreement (Teil II: During Mobility, Table A) in Mobility Online. Studierende, die über Global-Programme ins Ausland gegangen sind, kontaktieren die Erasmus-/AustauschkoordinatorIn.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr benötigen wir das Transcript of Records der Partneruniversität und Ihren ausgefüllten Antrag auf Anerkennung, um die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen vorzunehmen. Beide Formulare laden Sie bitte in Ihren personalisierten Cloud-Ordner (Bereich: Anerkennung) und schicken eine kurze Benachrichtigung an die Erasmus-/AustauschkoordinatorIn.

Damit Ihre Anerkennungen zügig auf Ihrem ZEuS-Konto erscheinen, werden die Anerkennungsanträge jeweils an zwei zentralen Terminen bearbeitet und dokumentiert. Wir bitten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst fristgerecht bereitzustellen. Können Sie den Termin nicht einhalten bzw. benötigen Sie Ihre Anerkennung früher, lassen Sie es uns bitte wissen.

Fristen für die Einreichung von Anerkennungen (Auslandsmobilität)

Einreichung Antrag auf Anerkennung (WiSe-Aufenthalt): 15. März
Einreichung Antrag auf Anerkennung (SoSe-Aufenthalt): 15 Juli