Anträge an den Ständigen Prüfungsausschuss

Anträge an den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA), z.B. auf Zulassung zum Drittversuch bei einer studienbegleitenden Prüfung (sofern dies gemäß Prüfungsordnung möglich ist), können Sie entweder digital oder im Prüfungssekretariat des Fachbereichs (PZ 811) einreichen. Eine Vorlage für Anträge an den StPA finden Sie unter Links und Downloads.

Wir bitten Sie davon abzusehen, handschriftliche Anträge einzureichen. Der Fachbereich bzw. der StPA entscheidet in allen Fällen auf Individualbasis und nach gründlicher Überprüfung und behält sich überdies vor, unleserliche bzw. unzureichend oder unsachlich begründete Anträge abzulehnen.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wünschen Sie eine Anerkennung von Leistungen, die Sie außerhalb Ihres Studiums im Fachbereich  erbracht haben (z.B. im Rahmen eines Auslandsaufenthalts oder vor einem Fachwechsel), so nutzen Sie bitte unser Anerkennungsformular. Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen müssen innerhalb des ersten Fachsemesters bzw. im Semester nach Ihrem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Hinweise zum Verfahren bei einer Auslandsmobilität und zur Notenumrechnung bei im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen finden Sie hier.