Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen zu Lehrveranstaltungen

Anmeldefristen- und regeln für studienbegleitende Prüfungen

Prüfungsanmeldezeiträume für das Wintersemester 2024/25

Obligatorische Anmeldung für alle Prüfungs- und Studienleistungen in ZEuS, für die Sie ECTS-Credits erwerben wollen:

1. Termin
01.12.2024 - 15.01.2025
(Abmeldung bis 31.01.2025 möglich)
2. Termin (falls vorhanden)
01.03.2025 - 11.03.2025

Kompaktkurse:
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen in ZEuS

ISE-Veranstaltungen
bis ca. sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn empfohlen

Projekte
15.10.2024 - 15.11.2024 und 15.01.2025 - 15.02.2025
(Die Projektanmeldung erfolgt per Papierformular, zu finden unter Links und Downloads)

Fachfremde Prüfungsleistungen:
Bitte beachten: Bei fachfremden Lehrveranstaltungen gelten die Regeln und Fristen des anbietenden Fachbereichs, die sich von unseren unterscheiden können.

In den genannten Fristen sind Abmeldungen ohne Angabe von Gründen über ZEuS jederzeit möglich. Danach ist ein Rücktritt nur mit dem offiziellen Attestformular der Universität bzw. mit einem Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.

Anträge für Nachteilsausgleiche müssen spätestens einen Monat vor der Prüfung beim Ständigen Prüfungsausschuss eingegangen sein, damit noch genügend Zeit für die Organisation bleibt.

Hilfestellungen zur Prüfungsanmeldung in ZEuS

Die Prüfungsanmeldung in ZEuS hat einige Tücken. Das Video stellt die wichtigsten Hinweise zusammen (auf Englisch am Beispiel des Masterstudiengangs CIS, die Hinweise können aber auf die anderen Studiengänge übertragen werden):

Weitere Hilfestellungen:

  • ZEuS Wiki für Studierende: Videos und Beschreibungen zur Nutzung von ZEuS, bereitgestellt vom ZEuS-Support
  • Prüfungsanmeldung zu Lehrveranstaltungen, die mehrfach zugeordnet sind: Mehrfach zugeordnete Elemente kommen in unseren Prüfungsordnungen häufig vor, z. B. im Vertiefungsbereich der Bachelor-PO 2021 oder den Bereichen der Master-PO 2020. Um sich für solch mehrfach zugeordnere Elemente anmelden zu können, müssen diese in ZEuS zunächst "aktiviert" werden. Danach müssen Sie noch einmal an die entsprechende Stelle navigieren.
  • Anmeldung zu fachfremden und SQ-Veranstaltungen: Bitte melden Sie fachfremde Lehrveranstaltungen und Schlüsselqualifikationslehrveranstaltungen über den Ergänzungsbereich an.

Falls eine Anmeldung über ZEuS nicht möglich ist

Während des Anmeldezeitraums für Prüfungen des Fachbereichs

Treten innerhalb des Anmeldezeitraums (einschließlich einer Kulanzzeit von 24 h nach Ablaufen der Anmeldefrist) bei der An- oder Abmeldung in ZEuS Hinderungsgründe auf, die der Studierende nicht zu vertreten hat, kann eine außerordentliche Anmeldung, unter Angabe der Gründe, über das Online-Formular  des Fachbereichs beantragt werden. Bei technischen Hinderungsgründen wenden Sie sich bitte zuvor an den technischen ZEuS Support.

Außerhalb des Anmeldezeitraums für Prüfungen des Fachbereichs

Ist der Anmeldezeitraum für Studien- und Prüfungsleistungen des Fachbereichs verstrichen, ist eine An- oder Abmeldung über ZEuS oder die außerordentliche Anmeldung über den Fachbereich nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss des Fachbereichs stellen. Der Fachbereich entscheidet in allen Fällen auf Individualbasis und nach gründlicher Überprüfung und behält sich überdies vor, unzureichend oder unsachlich begründete Anträge abzulehnen!

Weitere Informationen

Wahl zwischen dem Erst- und Zweittermin

Nach dem Abschluss der Lehrveranstaltungen beginnt die Prüfungszeit. Sie haben die Wahl zwischen dem ersten Prüfungstermin (zu/vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit) und dem zweiten Prüfungstermin (am Ende der vorlesungsfreien Zeit). Wir empfehlen Ihnen, den ersten Prüfungstermin zu nutzen, damit Sie den zweiten Termin im Falle des Nichtbestehens der Prüfung als Wiederholungstermin zur Verfügung haben.

Erläuterungen zu Übungen als Zulassungsvoraussetzung zu Prüfungen

Vorlesungen bestehen üblicherweise aus Vorlesungs- und Übungsanteilen. Diese Anteile gehören zusammen und Sie erhalten dafür nach dem Bestehen der Prüfung eine Gesamtbewertung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist in der Regel, dass die Übungsblätter eingereicht und genügend Punkte für die Klausurzulassung gesammelt wurden.

Falls Sie den Übungsbetrieb nicht bestehen und somit keine Zulassung für die Klausur erhalten, aber dennoch schon in ZEuS angemeldet sind, wird Ihnen in ZEuS "NZ" eingetragen. Dies bedeutet, dass sie nicht zur Klausur zugelassen sind. Dies wird nicht als Fehlversuch gewertet.

Teilnahme an einer Prüfung ohne Anmeldung in ZEuS

Die Teilnahme an einer studienbegleitenden Prüfung ohne Anmeldung in ZEuS ist nicht möglich. Prüfen Sie daher rechtzeitig vor der Prüfung die Einträge in ZEuS und melden Sie sich bei der Fachstudienberatung, falls etwas nicht stimmen sollte.
Falls Sie bei einer Klausur nicht auf der Anmeldeliste der Lehrenden geführt werden, Sie aber sicher sind, dass Sie ordnungsgemäß angemeldet sind, können Sie die Klausur absolvieren, wenn Sie das Formular "Klausur unter Vorbehalt" ausfüllen, das Sie vom Lehrenden bekommen. Ob Sie ordnungsgemäß angemeldet waren, wird dann nach der Klausur vom Prüfungssekretariat überprüft. Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht ordnungsgemäß für die Klausur angemeldet waren, ist die Klausur ungültig und wird nicht korrigiert.