Rücktritt und Krankmeldung

Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können oder krank werden?

Ein Rücktritt von Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, ist nach Ende der Anmeldefristen nicht möglich, es sei denn, eine diese Ausnahmen trifft zu: 

Krankheit

Sind Sie am Tag der Prüfung krank, müssen Sie natürlich nicht an der Prüfung teilnehmen. Für einen Rücktritt von der Prüfung beachten Sie unbedingt folgende Formalien:

  • Suchen Sie unbedingt am Tag der Prüfung (oder früher) einen Arzt Ihrer Wahl auf, damit dieser Ihre Prüfungsunfähigkeit feststellen und Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellen kann.
  • Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der Vordruck des Zentralen Prüfungsamts als Attest akzeptiert werden kann.
  • Das Attestformblatt muss dann umgehend komplett ausgefüllt und unterschrieben beim Prüfungssekretariat des Fachbereiches eingereicht werden. Sie können es auch per Post schicken, oder jemand kann es für Sie einreichen.
  • Das Attest muss am Tag der Prüfung (bei längeren Krankheiten auch vor dem Prüfungstag) ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte Attestformulare können nicht anerkannt werden.
  • Informieren Sie bei einer mündlichen Prüfung bitte auch unbedingt Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können.

Andere Gründe

Ein Rücktritt aus anerkanntem Grund kann auch in bestimmten anderen Ausnahmefällen, wenn Studierende die Verhinderungsgründe nicht selbst zu vertreten haben, genehmigt werden. Tritt ein solcher Fall auf, melden Sie sich bitte unverzüglich im Prüfungssekretariat und stellen Sie umgehend einen Antrag an den Prüfungsausschuss (Vorlagen), in dem Sie Ihre Verhinderungsgründe im Detail darlegen und dem Sie ggf. notwendige Nachweise beilegen. Der Prüfungsausschuss wird Ihren Antrag überprüfen und Sie zeitnah über eine Genehmigung bzw. eine Ablehnung informieren.